Bundesnetzagentur darf Strombezug für Wärmepumpen und E-Ladeeinrichtungen künftig steuern
Bundesnetzagentur darf Strombezug für Wärmepumpen und E-Ladeeinrichtungen künftig steuern
Bonn – Bei einer drohenden Überlastung des Stromnetzes können Stromnetzbetreiber den Strombezug von neuen steuerbaren Geräte wie Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen für Elektroautos künftig zeitweise einschränken. Die Modalitäten hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt nach einer zweiten Konsultationsphase festgelegt.