Erfolg für Verbraucher*innen: Gericht untersagt Preisspaltung in der Strom-Grundversorgung / Versorger verlangt von Neukund*innen zu Unrecht bis zu 245 Prozent Preisaufschlag

News von presseportal.de

LichtBlick SE [Newsroom]
Hamburg / Frankfurt (ots) – Das Landgericht Frankfurt hat dem Energieversorger Mainova untersagt, von Neukund*innen in der Grund- und Ersatzversorgung höhere Preise zu verlangen. Die Praxis der sogenannten Preisspaltung ist laut Gericht … Lesen Sie hier weiter…

Original-Content von: LichtBlick SE, übermittelt durch news aktuell