Fragen & Antworten

Probieren Sie zum schnellen Vergleich diese Werte für Ihren Jahresverbrauch aus:

  • Single 1500 kWh
  • Paar 2800 kWh
  • Familie 4000 kWh

Für den Preisvergleich bei Gas empfehlen wir diese Jahresverbrauchswerte:

  • 30 qm: 4000 kWh
  • 50 qm: 7000 kWh 
  • 100 qm: 14.000 kWh
  • 125 qm: 20.000 kWh
  • 180 qm: 30.000 kWh
  • 240 qm: 38.000 kWh

Sofern die Rabatte oder Preisgarantien ein Bestandteil Ihres Vertrags sind, dann können Sie sich immer darauf beziehen. Sollte ein Anbieter seine vertragliche Garantie nicht einhalten, haben Sie ein sofortiges Kündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisveränderung.

Einige Hersteller locken mit günstigen Jahrestarifen, wenn Sie die Jahressumme bereits im Voraus bezahlen. Muss ein Unternehmen etwa Insolvenz anmelden, dann ist dieses Geld meist weg – so geschehen 2011/12. Daher ist bei einem Tarifvergleich mit unserem Stromrechner die Voreinstellung, dass alle Tarife mit Vorauskasse ausgeblendet werden.

Jeder Stromanbieter bietet Ihnen meist viele verschiedene Tarife zur Wahl an. Zu jedem Tarif gibt es immer eine Information, aus welchem Strommix der Strom besteht. Bei den Ökotarifen stammt der Strom etwa aus Windkraft, Photovoltaikanlagen, Biomasse, Wasserkraft oder anderen regenerativen Quellen. Konventionell hergestellter Strom stammt dagegen aus Atom-, Gas- oder Kohlekraftwerken.

Jeder Anbieter muss seinen Strommix offenlegen. So können Sie schnell entscheiden, welche Art der Stromerzeugung Sie unterstützen möchten.

Hier auf hellundwarm.de finden Sie mit unserem Vergleichsrechner für Stromtarif schnell den für Sie passenden Anbieter mit einem guten Angebot. Sie müssen sich vorher nur entscheiden, ob Sie lieber konventionell oder regenerativ produzierten Strom nutzen möchten. Unser Vergleichrechner sortiert für Sie auf Wunsch die Anbieter: <>

Neue Verträge mit Tages- und Nachtstrom zu getrennten Preisen gibt es heute nicht mehr. Wenn Sie noch einen alten Vertrag haben und nun wechseln, so bekommen Sie Ihren Strom dann zu einem festen Preis rund um die Uhr.

Wenn sie einen langfristigen Vertrag haben, dann können Sie diesen nicht immer einfach kündigen. Sofern die neue Wohnung wieder auf Ihren Namen läuft und Ihr alter Anbieter an der neuen Adresse auch dem Strom liefern kann, können Sie nicht kündigen.

Ziehen Sie etwa zu Ihrem Lebenspartner und dort besteht bereits ein Vertrag mit einem anderen Stromanbieter, dann können Sie in der Regel mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende den Vertrag kündigen.

Sie sollten 6 bis 8 Wochen vor einem anstehen Umzug Ihren alten Anbieter kontaktieren und sich alle Informationen zur Kündigung geben lassen.

Wenn Sie bereits vor dem Wechsel der Vertragspartner Ihres Stromanbieters waren, so müssen Sie Ihren Vermieter nicht informieren.

Zahlen Sie aber Ihren verbrauchten Strom mit der Miete, so ist Ihr Vermieter der Vertragspartner des Stromanbieters. In diesem seltenen Fall können Sie den Anbieter nicht wechseln. Sie können nur Ihren Vermieter um einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter bitten und ihm zum Beispiel per Mail einen Link zu unserem Stromrechner schicken <>

Wenn Sie den Stromanbieter wechseln, so muss Ihr alter Anbieter eine Schlussrechnung für Sie anfertigen. Darin werden dann alle gezahlten Abschläge mit Ihrem Verbrauch verrechnet. Zuviel gezahlte Beträge bekommen Sie dann selbstverständlich wieder zurück.

Technische Umbauten sind nicht nötig. Der Stromzähler und alle Leitungen bleiben wie gehabt. Bei einem Wechsel des Stromanbieters müssen Sie maximal den Stand des Stromzählers ablesen und diesen an den neuen und den alten Anbieter übermitteln.

Hier greift wieder das Prinzip der Grundversorgung. Bei Ihnen geht daher nie der Strom aus. Sie werden zwar automatisch Kunde des örtlichen Stromanbieters, aber nur so lange, bis Sie zu einem neuen Anbieter wechseln <>.

Ein Sonderkündigungsrecht tritt nur in Kraft, wenn Ihr Anbieter den bestehenden Vertrag verändert. Das ist zum Beispiel auch eine Preiserhöhung. In diesem Fall können Sie einen Vertrag oft einen Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen.

Die Fristen lesen Sie entweder in Ihrem aktuellen Vertrag nach, oder Sie fragen bei Ihrem aktuellen Anbieter nach. Haben Sie den Versorger noch nie gewechselt und sind Kunde bei Ihrem Grundversorger, so ist die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Bei anderen Anbietern kann die Frist auch mehrere Monate betragen.

In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass der örtliche Stromanbieter auch gleichzeitig der Grundversorger für Strom ist. Er ist technisch dafür verantwortlich, dass bei Ihnen nie der Strom ausgeht. Selbst bei einem Anbieterwechsel bleibt die technische Verantwortlichkeit des Grundversorgers bestehen. Ihnen geht als auch bei einem Wechsel nie der Strom aus!

Der Wechsel des Anbieters ist immer kostenlos. Es dürfen auch keine Gebühren dafür anfallen, da dies rechtlich unzulässig ist.

Die Stromzähler befinden sich entweder in Ihrer Wohnung, auf dem Hausflur oder in einem separaten Kellerraum. Haben Sie dort keinen Zugang, dann kontaktieren Sie Ihren Vermieter, den Hausmeister oder die Hausverwaltung.

Sie können ganz leicht von Ihrem aktuellen Anbieter zu einem anderen wechseln. Während des Wechsels bekommen Sie weiterhin ohne jegliche Unterbrechung Strom geliefert. Selbst wenn es zwischen dem alten und dem neuen Anbieter zu Problemen und Streitfragen kommen sollte, geht Ihnen der Strom nie aus! Im schlimmsten Fall übernimmt der Grundversorger, Ihr örtlicher Stromanbieter, Ihre Versorgung mit Strom. Es ist damit garantiert, dass ein Wechsel für Sie immer unterbrechungsfrei funktioniert!

Am schnellsten stellen Sie das mit Hilfe Ihrer letzten Stromrechnung fest. Falls Sie noch nie den Anbieter gewechselt haben, so sind Sie meist Kunde des örtlichen Stromversorgers, etwa Ihre Stadtwerke.