Grundsatzentscheidungen des OVG NRW: Klimaschutz vor Denkmalschutz – Grünes Licht für Solaranlagen
Grundsatzentscheidungen des OVG NRW: Klimaschutz vor Denkmalschutz – Grünes Licht für Solaranlagen
Münster – Die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden ist oft mit Genehmigungsproblemen verbunden. Da regenerative Energievorhaben nach dem EEG mittlerweile als vorrangiger Belang bei der Abwägung gegenüber anderen Schutzgütern eingestellt werden, hat sich die Situation geändert. Das hat das OVG NRW jetzt bekräftigt.