Kohleausstieg: Anordnung von Kohleverfeuerungsverbot für das Jahr 2027 erstmals nicht erforderlich
Kohleausstieg: Anordnung von Kohleverfeuerungsverbot für das Jahr 2027 erstmals nicht erforderlich
Bonn – Nach dem Atom-Ausstieg wird die Energiewende in Deutschland durch den Ausbau erneuerbarer Energien und den Ausstieg aus der Stein- und Braunkohle immer sichtbarer. Im Jahr 2023 hat die Bundesnetzagentur die letzte Ausschreibungsrunde zum Kohleausstieg durchgeführt. Ab dem Jahr 2027 erfolgt die Stilllegung ausschließlich durch behördliche Anordnung.