Ein Sonderkündigungsrecht tritt nur in Kraft, wenn Ihr Anbieter den bestehenden Vertrag verändert. Das ist zum Beispiel auch eine Preiserhöhung. In diesem Fall können Sie einen Vertrag oft einen Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Die Fristen lesen Sie entweder in Ihrem aktuellen Vertrag nach, oder Sie fragen bei Ihrem aktuellen Anbieter nach. Haben Sie den Versorger noch nie gewechselt und sind Kunde bei Ihrem Grundversorger, so ist die Kündigungsfrist in der Regel einen Monat zum Ende des Kalendermonats. Bei anderen...
In Deutschland ist gesetzlich geregelt, dass der örtliche Stromanbieter auch gleichzeitig der Grundversorger für Strom ist. Er ist technisch dafür verantwortlich, dass bei Ihnen nie der Strom ausgeht. Selbst bei einem Anbieterwechsel bleibt die technische Verantwortlichkeit des Grundversorgers bestehen. Ihnen geht als auch bei einem Wechsel...
Der Wechsel des Anbieters ist immer kostenlos. Es dürfen auch keine Gebühren dafür anfallen, da dies rechtlich unzulässig ist.
Die Stromzähler befinden sich entweder in Ihrer Wohnung, auf dem Hausflur oder in einem separaten Kellerraum. Haben Sie dort keinen Zugang, dann kontaktieren Sie Ihren Vermieter, den Hausmeister oder die Hausverwaltung.
Sie können ganz leicht von Ihrem aktuellen Anbieter zu einem anderen wechseln. Während des Wechsels bekommen Sie weiterhin ohne jegliche Unterbrechung Strom geliefert. Selbst wenn es zwischen dem alten und dem neuen Anbieter zu Problemen und Streitfragen kommen sollte, geht Ihnen der Strom nie aus! Im...
Am schnellsten stellen Sie das mit Hilfe Ihrer letzten Stromrechnung fest. Falls Sie noch nie den Anbieter gewechselt haben, so sind Sie meist Kunde des örtlichen Stromversorgers, etwa Ihre Stadtwerke.