Windenergie-Urteil: Behörden müssen Vorrang Erneuerbarer Energien berücksichtigen

Windenergie-Urteil: Behörden müssen Vorrang Erneuerbarer Energien berücksichtigen

Greifswald – Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien (EE) in das EEG aufgenommen. Die Errichtung und der Betrieb von EE-Anlagen liegen damit im überragenden öffentlichen Interesse. Ein aktuelles Urteil aus Greifswald greift diesen Grundsatz auf und fordert von der zuständigen Genehmigungsbehörde mehr Tempo.

Zur Quelle wechseln